Der Bebauungsplan

Erklärung B-Plan Stempel

Art der

Nutzung

Vollgeschosse

GRZ

GFZ

max.

Traufhöhe

max.

Firsthöhe

Haustyp

Dachform

Dachneigung

Beispiel B-Plan Stempel

WA II

 0,4

 0,7

THmax

=5,00

FHmax

=8,50

EH, DH

PD, SD,

FD, WD

35°-45°

Schriftlicher Teil

Der Stempel auf dem Bebauungsplan gibt eine Übersicht wie die betreffende Fläche genutzt und bebaut werden darf.

Darüber hinaus ist es unerlässlich den schriftlichen Teil zu beachten, dieser schränkt die planerischen Möglichkeiten im Regelfall weiter ein.

Der Bebauungsplan

Das Maß der baulichen Nutzung

Darunter versteht man die Vorschrift unter welchen Bedingungen ein Bau auf betreffendem Grundstück realisiert werden darf.

Folgende Maßgaben werden darin betimmt:

  • Baumassenzahl (BMZ)
  • Geschossfläche
  • Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Grundfläche
  • Grundflächenzahl (GRZ)
  • Höhe der baulichen Anlage
  • Zahl der Vollgeschosse

Als Hauptanlagen (GRZ I) gelten:

  • Hauptgebäude
  • mit dem Hauptgebäude verbundene Carports, Garagen und Tiefgaragen
  • mit dem Hauptgebäude verbundene Wintergärten und Schwimmbäder
  • Terrassen, Balkone, Erker, Arkaden
  • oberirdische Außentreppen, Eingangstreppen

Diese Grundflächen werden zu 100% angerechnet. Dazu nimmt man die Gesamten m2 des Grundstückes und multipliziert diese durch die max. erlaubte Grundflächenzahl (GRZ)

Bsp:  500m2 Grundstück x 0,4 GRZ = 200m2 maximal überbaubare Fläche

 

Als Nebenanlagen (GRZ II) gelten:

  • Solaranlagen
  • freistehende Garagen und Tiefgaragen, Stellplätze und Carports
  • Gartenhäuser, Ställe
  • Spielplätze, Pools
  • Schächte, Gruben, Öltanks, Kläranlagen
  • baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche

Diese Nebenanlagen werden je zur Hälfte angerechnet.


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ARCHITEKTUR SARAH MAYER

Mitglied der Architektenkammer

Baden-Württemberg

Mitgl.-Nr.: 132771

Es gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:
akbw Architektengesetz
akbw Berufsordnung

ARCHITEKTUR SARAH MAYER

Architektur

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