Definition der Gebäudeklassen

Gebäudeklassen

Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:

1.     Gebäudeklasse 1:
freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,

 

2.     Gebäudeklasse 2:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,

 

3.     Gebäudeklasse 3:
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,

 

4.     Gebäudeklasse 4:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²,

 

5.     Gebäudeklasse 5:
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.

Die genannte Höhe bezieht sich auf das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes.

 

Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,4 m über die Geländeoberfläche hinausragen; und eine lichte Höhe von mind. 2.30m haben.

Darunter sind es Kellergeschosse.

Wichtig zu wissen:

Oftmals ändert sich die Gebäudeklasse (GK) sobald man eine weitere Einheit in noch ungenutzte Teile eines Gebäudes einbaut. Je höher die GK desto höher die Anforderungen v.a. im Bereich des Brand- und Schallschutzes.


Sie sind sich unsicher, ob Sie bei Ihrem Vorhaben die Gebäudeklasse verändern?

Setzen Sie sich mit mir in Verbindung.

ARCHITEKTUR SARAH MAYER

Mitglied der Architektenkammer

Baden-Württemberg

Mitgl.-Nr.: 132771

Es gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:
akbw Architektengesetz
akbw Berufsordnung

ARCHITEKTUR SARAH MAYER

Architektur

Sarah Mayer

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