Verfahrensfreie Bauvorhaben

Folgende Projekte können Sie ohne die Genehmigung des Bauamtes aber unter Berücksichtigung sonstiger geltender Gesetze ( Nachbarschaftsgesetz, Grenzabstand, uvm) umsetzen.

1. Gebäude und Gebäudeteile

        a)     Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen,

                  im Innenbereich bis 40 m3, im Außenbereich bis 20 m3 Brutto-Rauminhalt,
        b)     Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich,
        c)     Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und

                 ausschließlich zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von Menschen un

                 Tieren bestimmt sind, bis 100 m² Grundfläche und einer mittleren traufseitigen Wandhöhe bis zu 5 m,
        d)     Gewächshäuser bis zu 5 m Höhe, im Außenbereich nur landwirtschaftliche Gewächshäuser,
        e)     Wochenendhäuser in Wochenendhausgebieten,
        f)     Gartenhäuser in Gartenhausgebieten,
        g)     Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes,
        h)     Fahrgastunterstände, die dem öffentlichen Personenverkehr oder der Schülerbeförderung dienen,
        i)     Schutzhütten und Grillhütten für Wanderer, wenn die Hütten jedermann zugänglich sind und keine Aufenthaltsräume haben,
        j)     Gebäude für die Wasserwirtschaft, das Fernmeldewesen oder für die öffentliche Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas, Öl

                oder Wärme im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche und bis 5 m Höhe, im Außenbereich bis 20 m² Grundfläche und bis 3 m Höhe,
        k)     Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m3 Brutto-Rauminhalt,
        l)     Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche,
        m)     Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche;

2. tragende und nichttragende Bauteile

        a)     Die Änderung tragender oder aussteifender Bauteile innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
        b)     nichttragende und nichtaussteifende Bauteile innerhalb von baulichen Anlagen,
        c)     Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen,
        d)     Außenwandbekleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, ausgenommen bei Hochhäusern, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen,
        e)     Bedachungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, ausgenommen bei Hochhäusern,
        f)     sonstige unwesentliche Änderungen an oder in Anlagen oder Einrichtungen;

3. Feuerungs- und andere Energieerzeugungsanlagen

        a)     Feuerungsanlagen sowie ortsfeste Blockheizkraftwerke und Verbrennungsmotoren in Gebäuden mit der Maßgabe,

                 dass dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mindestens zehn Tage vor Beginn der Ausführung die erforderlichen technischen

                 Angaben vorgelegt werden und er vor der Inbetriebnahme die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase bescheinigt,
        b)     Wärmepumpen,
        c)     Anlagen zur photovoltaischen und thermischen Solarnutzung auf oder an Gebäuden sowie eine damit verbundene Änderung der Nutzung

                 oder der äußeren Gestalt der Gebäude; gebäudeunabhängige Anlagen nur bis 3 m Höhe und einer Gesamtlänge bis zu 9 m,
        d)     Windenergieanlagen bis 10 m Höhe;

4. Anlagen der Ver- und Entsorgung

        a)     Leitungen aller Art sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge,
        b)     Abwasserbehandlungsanlagen für häusliches Schmutzwasser,
        c)     Anlagen zur Verteilung von Wärme bei Warmwasser- und Niederdruckdampfheizungen,
        d)     bauliche Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas,

                 Öl oder Wärme dienen, bis 30 m² Grundfläche und 5 m Höhe, ausgenommen Gebäude,
        e)     bauliche Anlagen, die der Aufsicht der Wasserbehörden unterliegen oder die Abfallentsorgungsanlagen sind, ausgenommen Gebäude,
        f)     Be- und Entwässerungsanlagen auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen;

5. Masten, Antennen und ähnliche bauliche Anlagen

        a)     Masten und Unterstützungen für
            -     Fernsprechleitungen,
            -     Leitungen zur Versorgung mit Elektrizität,
            -     Seilbahnen,
            -     Leitungen sonstiger Verkehrsmittel,
            -     Sirenen,
            -     Fahnen,
            -     Einrichtungen der Brauchtumspflege,
        b)     Flutlichtmasten mit einer Höhe bis zu 10 m,
        c)     Antennen einschließlich der Masten bis 10 m Höhe und zugehöriger Versorgungseinheiten bis 10 m3 Brutto-Rauminhalt sowie,

                 soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbundene Nutzungsänderung oder

                 bauliche Änderung der Anlage; für Mobilfunkantennen gilt dies mit der Maßgabe, dass deren Errichtung mindestens acht Wochen vorher der Gemeinde angezeigt wird,
        d)     Signalhochbauten der Landesvermessung,
        e)     Blitzschutzanlagen;

6. Behälter, Wasserbecken, Fahrsilos

        a)     Behälter für verflüssigte Gase mit einem Fassungsvermögen von weniger als 3 t, für nicht verflüssigte Gase mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 6 m3,
        b)     Gärfutterbehälter bis 6 m Höhe und Schnitzelgruben,
        c)     Behälter für wassergefährdende Stoffe mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 10 m3,
        d)     sonstige drucklose Behälter mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu bis 50 m3 und 3

Sie sind sich unsicher ob Sie eine Genehmigung benötigen oder doch verfahrensfrei gleich beginnen können?

ARCHITEKTUR SARAH MAYER

Mitglied der Architektenkammer

Baden-Württemberg

Mitgl.-Nr.: 132771

Es gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:
akbw Architektengesetz
akbw Berufsordnung

ARCHITEKTUR SARAH MAYER

Architektur

Sarah Mayer

 Bahnhofstrasse 6
73252 Lenningen
+49 (0) 1577-2733398